IM-MO Gutachten, Stefanie Mocker
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Nutzen einer Wertermittlung
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Als Eigentümer ....
bietet Ihnen das Wertgutachten einen Nachweis über den Wert Ihrer Immobilie, z. B. zur Beleihung bei Renovierung oder Modernisierung, Ausbau oder Erweiterungen; als neutrale Wertangabe für Ihren Steuerberater.
Zudem zeigt ein Wertgutachten die Auswirkungen von Rechten und Belastungen (z. B. Wohnungsrecht) auf ein Grundstück.


Ihr Nutzen als Verkäufer einer Immobilie:
Das Wertgutachten schützt Sie davor, unter Marktwert zu verkaufen! Es ist für Verkäufer keine zwingende Wertvorgabe, sondern der Maßstab. Eigenes Verhandlungsgeschick kann jederzeit einfließen.

Ein weiterer Vorteil eines Gutachtens ist die wesentlich kürzere Vermarktungsdauer Ihrer Immobilie, wenn das Verkaufsangebot annähernd dem ermittelten Wert (meist Verkehrswert) entspricht. Im Falle eines überhöhten Verkaufspreisangebotes, wie es in der Praxis sehr häufig vorkommt, vergehen oft mehrere Jahre bis zum erfolgreichen Verkauf.
Darüber hinaus verringert sich das Risiko des Vorwurfs, einen Mangel arglistig verschwiegen zu haben.


Ihr Nutzen als Käufer einer Bestandsimmobilie:
Das Wertgutachten schützt Sie vor einem zu hohen Kaufpreis für Ihr Wunschobjekt! Außerdem sinkt das Risiko von arglistig verschwiegenen Mängeln durch den Verkäufer (z. B. Gründungsschäden, Altlasten, usw.).
Ein vollständiges Gutachten setzt in diesem Fall das Einverständnis des Verkäufers voraus. Warum wohl könnte ein Verkäufer nicht mit der Erstellung eines Wertgutachtens einverstanden sein?


Ihr Nutzen als Erblasser / Erbe:
Das Wertgutachten erspart Ihnen Erbauseinandersetzungen.
Es legt den Wert des zu (ver-)erbenden Objekts klar fest und erleichtert die Aufteilung auf mehrere Erben. Der Familienstreit entfällt! Das Wertgutachten schützt Sie als Erbe vor Schulden und Zwangsversteigerung!


Ihr Nutzen als Kapitalanleger:
Mit dem Verkehrswertgutachten können Sie den Wert einer Ihnen angebotenen Anlage überprüfen. Wie viele Anleger sind schon geprellt worden und stehen nun vor der Zwangsversteigerung, bei der in der Regel deutlich weniger erzielt wird, als vorher bezahlt wurde?

Ihr Nutzen als Bankkunde:
Die finanzierende Bank des Käufers ist leichter von der Werthaltigkeit des Grundstücks als Kreditsicherheit überzeugt. Der Grundstückskaufvertrag kann somit schneller abgeschlossen werden.
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Auftrag und Bearbeitungszeiten

Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Bearbeitungszeiten sich im Wesentlichen um die Unterlagenbeschaffung und den Termin der Ortsbesichtigung – jedes Grundstück und Gebäude muss besichtigt werden – ranken. Es ist daher von Vorteil, wenn die benötigten Unterlagen noch vor dem Ortstermin vorliegen. Auf Anfrage sind auch kurzfristige Besichtigungstermine und/oder Termine am Wochenende möglich.

Wenn ein Wertgutachten seriös erstellt wird, ist aufgrund der oft langwierigen Behördenanfragen ein Zeitrahmen (vom erstem Gespräch bis Gutachtenabgabe) von ca. 4 Wochen notwendig. Längere Fristen sind oftmals bei Aufträgen des Gerichts (Zeitrahmen von 8 bis 12 Wochen) oder ggf. Paketbewertungen (Immobilienportfolios) erforderlich.

In besonders dringenden Fällen ist es bei Vorliegen der relevanten Unterlagen möglich, Ihren Auftrag in einem kürzeren Zeitrahmen zu bearbeiten. Bei einem Telefongespräch können Sie uns Ihren Fall unverbindlich konkretisieren.

Ablauf eines Auftrags / einer Wertermittlung

  • Auftragsanfrage durch den Kunden per ... Kontakt
  • Abschluss eines Sachverständigenvertrags:
    Absprache der Objekt- und Vertragsdaten
    Klären 
    erster Fragen des Auftraggebers
    Ausfertigen des Sachverständigenvertrages und ggf. Übersendung
    Übergabe bzw. Übersendung vorhandener Objektunterlagen durch den Auftraggeber
  • Vorbereitung des Ortstermins:
    Terminierung 
    der Ortsbesichtigung mit allen Beteiligten
    Anfordern von Unterlagen und Informationen von Behörden
  • Ortstermin:
    Aufnahme 
    der Objekteigenschaften inkl. Erfassen des Reparaturrückstaus und früherer Modernisierungen
    Fotografische Objektdokumentation und evtl. Aufmaß bzw. Kontrollmaße
    Erfassen der Umgebungsbebauung und –nutzungen
  • Erstellen des Gutachtens:
    Auswertung 
    und Zusammenstellung der Daten aus der Ortsbesichtigung
    Erarbeiten der Grundstücks- und Gebäudebeschreibungen einschl. Außenanlagen
    Erarbeiten der Anlagen:
    Auswahl und Durchführung der Wertermittlungsverfahren
    Kontrolle des gesamten Gutachtens auf Plausibilität (evtl. auch durch einen zweiten Sachverständigen)
  • Auslieferung des Gutachtens:
    Erstellung 
    der gewünschten Gutachtenanzahl
    Klammern und Binden der Gutachtenexemplare
    Rechnungserstellung
    Versand von Gutachten und Rechnung
  • Nachbereitung:
    Archivierung 
    der Auftragsakte und des Belegexemplars
    Beantwortung eventueller Rückfragen zum Gutachten
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Unterlagen
Ihr Beitrag zur Gutachtenerstellung

Eine aussagekräftige Wertermittlung setzt eine umfassende Recherche der wertbeeinflussenden Merkmale voraus. Der Sachverständige ist dabei auf die Unterstützung des Auftraggebers angewiesen.

Die Mitwirkung des Auftraggebers besteht im Wesentlichen unter der Bereitstellung aller vorhandenen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen, Mietverträge, usw.). Eine Übersicht aller benötigten Unterlagen und Auskünfte im pdf-Format können Sie hier herunterladen.

Bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen sind wir Ihnen – gegen Gebührenerstattung – gern behilflich.

Des Weiteren gehört die Gelegenheit zum Ortstermin bei Tageslicht dazu, bei dem das Objekt (Grundstück und Gebäude mit allen Räumen) besichtigt und offene Fragen bzw. Anmerkungen geklärt werden können.


Benötigte Unterlagen für ein Wertgutachten
  • Grundbuchauszug bzw. -auszüge (beim Amtsgericht)
  • Flurkarte / Lageplan (beim Katasteramt)
  • Auskunft zu Baulasten (bei der unteren Bauaufsichtsbehörde)
  • Auskunft zu Altlasten (bei der zuständigen Umweltbehörde)
  • Bauzeichnungen (gemeint sind Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung (Modernisierungen, nicht sichtbare Bauteile z. B. Fundamente)
  • Baugenehmigungen / Bauabnahmeprotokoll (soweit vorhanden)
  • Berechnung von Bruttogrundfläche, Rauminhalt und Geschossfläche
  • Berechnungen zur Wohnfläche / Nutzfläche
  • Mietverträge (soweit vorhanden)
  • Anliegerkostenbescheide (von der Gemeindeverwaltung)
  • Teilungserklärung, aktueller Wirtschaftsplan, Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen, Nachweis über die gebildete Instandhaltungsrücklage (nur bei Wohn- bzw. Teileigentum)
  • Erbbaurechtsvertrag (nur bei Erbbaurechten)
  • Verträge zu Leibrenten / Nießbrauch (nur bei vorhandenen Lasten)
  • Vorgutachten (soweit vorhanden)

Preise / Honorierung

Bei einer Tätigkeit im Auftrag des Gerichts wird eine Entschädigung für die erbrachte Leistung und den Aufwand gezahlt. Die Leistungsentschädigung bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Gesetzliche Grundlage bildet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Das Honorar für Verkehrswertgutachten, Wertschätzungen, Mietwertgutachten und Wohnflächenermittlungen kann bei der Auftragserteilung frei vereinbart werden als


  • Honorierung auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, ehem. §34 Abs.1 HOAI, (Zusätzlich werden Nebenkosten und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt) oder
  • Pauschalhonorar in Anlehnung an die §§ 632 ff. BGB.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich

IM-MO Gutachten • Stefanie Mocker • Kühnauer Str. 24 in 06846 Dessau-Roßlau • Tel.  0340 - 5208737 • E-Mail: kontakt@immo-ga.de

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