Nutzen einer Wertermittlung
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Auftrag und Bearbeitungszeiten
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Bearbeitungszeiten sich im Wesentlichen um die Unterlagenbeschaffung und den Termin der Ortsbesichtigung – jedes Grundstück und Gebäude muss besichtigt werden – ranken. Es ist daher von Vorteil, wenn die benötigten Unterlagen noch vor dem Ortstermin vorliegen. Auf Anfrage sind auch kurzfristige Besichtigungstermine und/oder Termine am Wochenende möglich.
Wenn ein Wertgutachten seriös erstellt wird, ist aufgrund der oft langwierigen Behördenanfragen ein Zeitrahmen (vom erstem Gespräch bis Gutachtenabgabe) von ca. 4 Wochen notwendig. Längere Fristen sind oftmals bei Aufträgen des Gerichts (Zeitrahmen von 8 bis 12 Wochen) oder ggf. Paketbewertungen (Immobilienportfolios) erforderlich. In besonders dringenden Fällen ist es bei Vorliegen der relevanten Unterlagen möglich, Ihren Auftrag in einem kürzeren Zeitrahmen zu bearbeiten. Bei einem Telefongespräch können Sie uns Ihren Fall unverbindlich konkretisieren. |
Ablauf eines Auftrags / einer Wertermittlung
- Auftragsanfrage durch den Kunden per ... Kontakt
- Abschluss eines Sachverständigenvertrags:
Absprache der Objekt- und Vertragsdaten
Klären erster Fragen des Auftraggebers
Ausfertigen des Sachverständigenvertrages und ggf. Übersendung
Übergabe bzw. Übersendung vorhandener Objektunterlagen durch den Auftraggeber - Vorbereitung des Ortstermins:
Terminierung der Ortsbesichtigung mit allen Beteiligten
Anfordern von Unterlagen und Informationen von Behörden
- Ortstermin:
Aufnahme der Objekteigenschaften inkl. Erfassen des Reparaturrückstaus und früherer Modernisierungen
Fotografische Objektdokumentation und evtl. Aufmaß bzw. Kontrollmaße
Erfassen der Umgebungsbebauung und –nutzungen
- Erstellen des Gutachtens:
Auswertung und Zusammenstellung der Daten aus der Ortsbesichtigung
Erarbeiten der Grundstücks- und Gebäudebeschreibungen einschl. Außenanlagen
Erarbeiten der Anlagen:
Auswahl und Durchführung der Wertermittlungsverfahren
Kontrolle des gesamten Gutachtens auf Plausibilität (evtl. auch durch einen zweiten Sachverständigen)
- Auslieferung des Gutachtens:
Erstellung der gewünschten Gutachtenanzahl
Klammern und Binden der Gutachtenexemplare
Rechnungserstellung
Versand von Gutachten und Rechnung
- Nachbereitung:
Archivierung der Auftragsakte und des Belegexemplars
Beantwortung eventueller Rückfragen zum Gutachten
Unterlagen
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Preise / Honorierung
Bei einer Tätigkeit im Auftrag des Gerichts wird eine Entschädigung für die erbrachte Leistung und den Aufwand gezahlt. Die Leistungsentschädigung bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Gesetzliche Grundlage bildet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Das Honorar für Verkehrswertgutachten, Wertschätzungen, Mietwertgutachten und Wohnflächenermittlungen kann bei der Auftragserteilung frei vereinbart werden als
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Das Honorar für Verkehrswertgutachten, Wertschätzungen, Mietwertgutachten und Wohnflächenermittlungen kann bei der Auftragserteilung frei vereinbart werden als
- Honorierung auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, ehem. §34 Abs.1 HOAI, (Zusätzlich werden Nebenkosten und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt) oder
- Pauschalhonorar in Anlehnung an die §§ 632 ff. BGB.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
IM-MO Gutachten • Stefanie Mocker • Kühnauer Str. 24 in 06846 Dessau-Roßlau • Tel. 0340 - 5208737 • E-Mail: [email protected]